Sicherheitsdienst

Für den Maßregelvollzug gilt der gesetzliche Auftrag der Besserung und Sicherung. Somit ist die Sicherung, der im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten, ein gesetzlich fest verankerter Grundsatz. Hierzu wird im BKH Straubing ein speziell für den Maßregelvollzug ausgebildeter Sicherheitsdienst eingesetzt. Ziel ist, unter möglichst geringer Einschränkung für die Patienten eine größtmögliche Sicherheit für Mitarbeiter und Allgemeinbevölkerung zu erreichen. Gute bauliche Voraussetzungen und modernste Sicherheitstechnik sorgen zusätzlich dafür, dass das BKH Straubing zu den sichersten forensischen Einrichtungen zählt.

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