Besucher

AKTUELLE BESUCHSREGELUNG

Besucherpersonen müssen sich an die Hygienevorgaben des Bezirkskrankenhaus Straubing halten. Die Maskenpflicht im Bezirkskrankenhaus Straubing entfällt, Masken dürfen aber getragen werden beispielsweise bei zuvor erfolgtem Kontakt zu infizierten Personen empfohlen.
Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen; die Abstandsregel (mind. 1,5 m) zu anderen Menschen ist einzuhalten. Körperkontakt ist nicht erlaubt. Nur gesunde und nicht infektionsgefährdete Besucherinnen und Besucher können unsere Besucherräume betreten.

Besuchspersonen müssen sich zuvor telefonisch bei der betreffenden Station angemeldet haben. Einlass in das BKH Straubing ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Besuche durch Kinder unter 14 Jahren sind genehmigungspflichtig und können nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Es ist eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung der/des Sorgeberechtigten vorzulegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Klinikleitung

Besuchszeiten:

Freitag bis Sonntag und an den Feiertagen: 13:00 bis 19:00 Uhr


HIER FINDEN SIE DIE DATENSCHUTZHINWEISE
im Zusammenhang mit der Erfassung von Besucherdaten

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